Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Magischen Fussballstunde
Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an der Magischen Fussballstunde. Mit der Anmeldung erkennen die gesetzlichen Vertreter des teilnehmenden Kindes die AGB an.
§ 2 Vertragsschluss und Kursplatz
Der Vertrag kommt durch die verbindliche Anmeldung eines Kindes und die Bestätigung durch die Magische Fussballstunde zustande. Jeder Kurs ist auf maximal 12 Kinder begrenzt und die Plätze werden nach Zeitpunkt der Anmeldung vergeben. Mit der Anmeldung wird der Platz für den aktuellen Kurs reserviert.
§ 3 Leistungen
Die Magische Fussballstunde bietet wöchentliche Trainingseinheiten für Kinder von 4 bis 6 Jahren an. Jede Einheit dauert 45 Minuten und verbindet spielerische Geschichten mit ersten Fussballerfahrungen. In den Schulferien sowie in den Monaten Dezember, Januar und Februar findet kein Training statt.
Ein Kurs im Sinne dieser AGB umfasst ein Kalenderjahr (§ 5).
§ 4 Preise und Zahlungsmodalitäten
Der monatliche Beitrag beträgt 40 € pro Kind. Ein Monat umfasst in der Regel 4 Trainingseinheiten à 45 Minuten.
Für die Monate Dezember, Januar und Februar sowie für Kalendermonate, die vollständig in die Schulferien gemäß § 3 fallen, entfällt die Zahlungspflicht vollständig.
Fällt in einen Kalendermonat sowohl trainingsfreie Zeit (Schulferien) als auch reguläre Trainingszeit, wird der Monatsbeitrag anteilig nach der Anzahl der in diesem Monat tatsächlich stattfindenden Trainingseinheiten berechnet. Die Berechnung erfolgt nach der Formel: (Anzahl der tatsächlich stattfindenden Einheiten im betroffenen Monat ÷ 4) × 40 €.
Die Zahlung erfolgt bequem per SEPA-Lastschrift auf Basis einer Einzugsermächtigung, die vor Beginn der Teilnahme schriftlich erteilt und unterschrieben werden muss. Rechnungen werden nicht versendet, sofern der Betrag per Lastschrift eingezogen wird.
Eine Erhöhung des Monatsbeitrags ist nur unter Angabe des konkreten Erhöhungsgrundes sowie der Berechnung der Erhöhung zulässig. Die Mitteilung hat in Textform spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu erfolgen. Den gesetzlichen Vertretern steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu, das schriftlich oder per E-Mail bis spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Erhöhungstermin auszuüben ist. Wird das Sonderkündigungsrecht nicht ausgeübt, gilt dies nicht als Zustimmung zur Erhöhung im Sinne einer Genehmigungsfiktion; die Erhöhung wird nur wirksam, wenn keine fristgerechte Kündigung erfolgt und das Training fortgesetzt wird.
§ 5 Kündigung
Ein Kurs umfasst jeweils ein Kalenderjahr (24 Einheiten). Eine Kündigung ist jederzeit zum Ende des jeweiligen Kalenderquartals möglich. Es gibt keine Mindestlaufzeit. Nach Abschluss eines Kurses erlischt der Vertrag automatisch; für den nächsten Kurs ist eine neue Anmeldung erforderlich. Die Kündigung muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
§ 6 Schnupperstunde
Vor Beginn eines Kurses besteht die Möglichkeit einer kostenlosen und unverbindlichen Schnupperstunde. Diese dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Prüfung, ob die Magische Fussballstunde zum Kind passt.
§ 7 Fehlzeiten und Ersatzansprüche
Bei Krankheit oder anderweitigen Verhinderungen des Kindes besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatz oder Rückvergütung einzelner Einheiten, da hierdurch dem Anbieter regelmäßig keine ersparten Aufwendungen entstehen. Etwas anderes gilt, soweit dem Anbieter durch die Abwesenheit des Kindes nachweislich Aufwendungen erspart bleiben, die er sich gemäß § 615 Satz 2 BGB anrechnen lassen muss.
§ 8 Haftung
Die Magische Fussballstunde haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Magische Fussballstunde auch bei einfacher Fahrlässigkeit unbeschränkt.
Im Übrigen ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit keine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) vorliegt. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Gesundheit und Verhalten
Die gesetzlichen Vertreter sind verpflichtet, uns gesundheitliche Einschränkungen oder Allergien des Kindes mitzuteilen. Kinder mit ansteckenden Erkrankungen dürfen am Training nicht teilnehmen. Respektvolles Miteinander und das Befolgen der Anweisungen des Trainers sind Voraussetzung für die Teilnahme.
§ 10 Bildrechte
Fotos und Videoaufnahmen während der Trainingseinheiten werden nur mit einer gesonderten, freiwillig erteilten Einwilligung der gesetzlichen Vertreter angefertigt und verwendet. Diese Einwilligung ist unabhängig von der Teilnahme am Training; die Teilnahme ist auch ohne Erteilung der Einwilligung möglich. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft, ohne Angabe von Gründen und ohne Nachteile für die Teilnahme am Training, widerrufen werden. Einzelheiten zu Verwendungszweck, Speicherdauer und Widerrufsmöglichkeit ergeben sich aus der gesonderten Einwilligungserklärung, die vor der ersten Bildaufnahme zur Verfügung gestellt wird.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
§ 11 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und nur zur Durchführung des Trainings sowie zur Abwicklung der Zahlungen verwendet.
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 DSGVO. Angaben zum Verantwortlichen, den Verarbeitungszwecken, der Rechtsgrundlage, der Speicherdauer sowie zu den Rechten der Betroffenen (insbesondere Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch sowie Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde) ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung, die vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt und auf Anfrage jederzeit übersandt wird.
§ 12 Vertretung des Trainers
Im Falle der Verhinderung des Trainers (z. B. durch Krankheit oder Urlaub) wird nach Möglichkeit eine geeignete Vertretung gestellt. Ist eine Vertretung nicht möglich, entfällt die betroffene Einheit ersatzlos; § 7 gilt entsprechend.
§ 13 Widerrufsrecht
Sofern der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Online-Formular, Telefon, E-Mail) geschlossen wird, steht den gesetzlichen Vertretern ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten, insbesondere die Widerrufsfrist und die Rechtsfolgen des Widerrufs, ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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